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Energieausweis

Informationen zum Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis für Gebäude, auch Energiepass genannt, ist ein Dokument über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Energieausweis wurde von der Deutschen Energieagentur (DENA) entwickelt und in einem bundesweiten Feldversuch 2004 getestet. Er weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und stellt somit den Energiebedarf darf. Sinn des Energieausweises ist es, Immobilienerwerber und Mieter über den Energieverbrauch der Immobilie zu informieren.

Beim Energieausweis unterscheidet man zwischen einem verbrauchsorientierten und bedarfsorientierten Energieausweis. Der verbrauchsorientierte Energieausweis spiegelt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über mindestens den Zeitraum der drei zurückliegenden Jahre wieder. Das Ergebnis ist sehr stark vom Nutzerverhalten, wie z.B. Raumtemperatur und Lüftungsverhalten, in diesem Zeitraum abhängig.

Der bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten. Beim vereinfachten Verfahren werden die Daten über eine Typologie der Gebäudeform, Bauteile, Baujahr usw. erfasst. Das ausführliche Verfahren hingegen erfasst detailliert das zu untersuchende Gebäude und dessen Haustechnik.

Wir empfehlen die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises. Durch die Begutachtung eines qualifizierten Energieberaters sind die ermittelten Werte nicht vom individuellen Verbrauch abhängig und somit wesentlich aussagekräftiger.

Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Ein Energieausweise ist auszustellen, wenn Gebäude oder Wohnungen neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden. Dem Interessenten ist auf Nachfrage eine Kopie des Energieausweises auszuhändigen.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt der Energieausweis für alle Wohngebäude.
Für Nichtwohngebäude gilt die Pflicht zur Ausstellung bei Vermietung oder Verkauf ab dem 1. Juli 2009.
Danach gibt es Kriterien für welche Gebäude welche Ausweise vorgesehen sind und die verschiedenen Ausnahmen, über die Sie der Aussteller informieren kann. So sind z.B. kleine Gebäude, Gewächshäuser, Stelle und ähnliche Gebäude nicht von der Pflicht eines Energieausweises betroffen. Näheres erfahren Sie von Ihrem Fachmann.
Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten müssen Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs (bedarfsorientierter Ausweis) ausgestellt werden.

Wenn Sie als Hauseigentümer Ihr Haus weder vermieten noch verpachten wollen, benötigen Sie keinen Energieausweis. Baudenkmäler benötigen ebenfalls keinen Energieausweis.

Es ist jedoch ratsam, sich trotzdem einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Im Ausweis sind Hinweise zur Reduzierung des Energiebedarfes enthalten, die auch Ihren Verbrauch reduzieren. Sie erhalten mit dem Energieausweis quasi eine Art Energieberatung dazu. Auch Banken wollen für die Vergabe von Krediten immer öfter einen Energieausweis als Sicherheit sehen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Datum der Ausstellung gültig.

Dies betrifft alle Ausweise, die seit 2002 ausgestellt wurden. Ebenso die Ausweise, die im Rahmen des Feldversuches der DENA im Jahr 2004 ausgestellt wurden. Das Datum der Ausstellung findet man ebenso wie das Datum „Gültig bis:“ auf dem ersten Blatt des Energieausweises.

Der Energieausweis / Energiepass für Wohngebäude informiert über den Endenergieverbrauch (die Energie, die im Haus ankommt) und den Primärenergieverbrauch (die Energie die insgesamt für den Verbrauch aufgewandt werden muß) pro m².

Was kostet die Erstellung eines Energieausweises?

Die Kosten für den Energieausweis sind zwischen dem Kunden und Aussteller frei verhandelbar und richten sich nach dem Aufwand für die Analyse des Gebäudes.

Die DENA (Deutsche Energie-Agentur), die das Konzept für den Energieausweis erstellt hat, hat in einem Feldversuch 2004 auch die entstandenen Kosten ermittelt.

Die Mehrzahl der ausgestellten Energieausweise – berechnet nach dem vereinfachten Verfahren – hatten einen Preis bis 300 Euro, für die Berechnung nach dem ausführlichen Verfahren entstanden überwiegend Kosten bis etwa 500 Euro.

ACHTUNG: Im Internet gibt es zahlreiche Angebote, die Energieausweise schon für teilweise unter 10 Euro anbieten. Die Verbraucherzentrale NRW testete schon zum zweiten mal die Ausstellung von Online-Energieausweisen (Bericht über Test).

Viele der angebotenen Energieausweise enthalten nicht alle gesetzlichen Pflichtangaben. Vorsicht ist hier also geboten. Zur Erstellung von Ausweisen gehören die Erläuterung des Inhalts und eine Aufnahme des Gebäudes vor Ort, und – wenn beim Gebäude möglich – Vorschläge zur kostengünstigen Verbesserung der energetischen Eigenschaften. Ausweise aus dem Internet bieten dies oft nicht.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Energieausweise dürfen verschiedene Personengruppen je nach Ausbildung und Weiterbildung ausstellen. Ausstellungsberechtigt sind folgende Personengruppen:

ohne zusätzliche Qualifikation:

  • Berechtigte zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen gemäß Landesbauordnung
  • Berater, die vor dem 25. April 2007 für das Vor-Ort-Programm des BAFA registriert waren
  • Handwerksmeister und Techniker, die vor dem 25. April 2007 eine Weiterbildung zum Energieberater im Handwerk begonnen oder abgeschlossen haben
  • Energiefachberater im Baustoff-Fachhandel oder –Industrie, die vor dem 25. April 2007 die Weiterbildung begonnen oder abgeschlossen haben

mit zusätzlichen Qualifikationen:

  • Hochschulabsolventen (Fachrichtungen Bau, Gebäude, Physik, Elektro, Architektur)
  • Handwerksmeister (Bau, Heizung, Schornsteinfege
  • staatlich anerkannte Techniker
  • mögliche Weiterbildungen:
  • Studienschwerpunkt energiesparendes Bauen
  • Zweijährige Berufserfahrung im Bau oder Anlagentechnik des Hochbaus
  • Fortbildung für energiesparendes Bauen gemäß EnEV-Anlage 11 mit mind. 120 Stunden und Prüfung Hochbau

Aufbau des Energieausweises

Der Energieausweis / Energiepass besteht aus 4 (+3) Seiten.

Die erste Seite enthält Angaben zum Gebäude, wie lange der Energieausweis gültig ist und wer den Energieausweis ausgestellt hat.

Die zweite und dritte Seite enthält je nach Art des Energieausweises den berechneten Energiebedarf in kW/h je m². Eine Skala zeigt außerdem die Effizienz des eigenen Gebäudes in Ampelfarben an. Zusätzlich werden Vergleiche zu Haustypen, wie Passivhaus oder Neubauten angezeigt.

Auf der vierten Seite werden Angaben zu benutzten Begriffen der Seiten zwei und drei gemacht. Hier wird beispielsweise Energiebedarf, Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf, Energetische Qualität der Gebäudehülle, Energieverbrauchskennwert, Gemischt genutzte Gebäude erklärt.

Die Seiten 5 – 7 enthalten Angaben zu den möglichen Sanierungsmaßnahmen.

Quellen:

Deutsche Energie-Agentur – http://www.dena.de
Modernus – http://www.energieausweis-energieberater.de

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